{"id":2870,"date":"2024-05-13T02:48:11","date_gmt":"2024-05-13T02:48:11","guid":{"rendered":"https:\/\/biollachemicals.com\/?page_id=2870"},"modified":"2024-05-13T02:48:13","modified_gmt":"2024-05-13T02:48:13","slug":"bedingungen-und-konditionen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/biollachemicals.com\/de\/bedingungen-und-konditionen\/","title":{"rendered":"Bedingungen und Konditionen"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"wp-block-heading\"><br>1. G\u00fcltigkeit und Abschluss des Vertrags<\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die gesamte Gesch\u00e4ftsverbindung zwischen dem K\u00e4ufer und uns gelten ausschlie\u00dflich diese Verkaufsbedingungen. Einkaufsbedingungen und sonstigen Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers wird hiermit widersprochen. Die Annahme und Ausf\u00fchrung von Auftr\u00e4gen bedeutet weder eine Anerkennung der Bedingungen des K\u00e4ufers noch einen Verzicht auf unsere nachfolgenden Bedingungen, auch wenn wir einem entsprechenden Verlangen des K\u00e4ufers nicht ausdr\u00fccklich widersprechen. Sollte eine der Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages nicht ber\u00fchrt; es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen Verkaufsbedingungen durch Bedingungen des K\u00e4ufers ersetzt. F\u00fcr den Vertragsschluss ist unsere schriftliche Best\u00e4tigung ma\u00dfgebend. Die Vorschriften des \u00a7 312 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BGB \u00fcber Schuldverh\u00e4ltnisse im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr werden zwischen uns und dem K\u00e4ufer ausdr\u00fccklich abbedungen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>2. Preise und Verbot der Aufrechnung<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Alle Preise sind EXW Incoterms&nbsp;<sup>\u00ae<\/sup>&nbsp;&nbsp;2010 und zuz\u00fcglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Erh\u00f6hen sich nach Vertragsschluss Z\u00f6lle, Steuern, Geb\u00fchren und sonstige Abgaben, so gehen diese zu Lasten des K\u00e4ufers. Insbesondere f\u00fchrt eine Erh\u00f6hung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes zwischen Vertragsschluss und tats\u00e4chlicher Lieferung dazu, dass sich der vereinbarte Bruttokaufpreis entsprechend erh\u00f6ht. Dasselbe gilt f\u00fcr Erh\u00f6hungen der Transportkosten, unabh\u00e4ngig davon, ob diese vom K\u00e4ufer oder von uns zu tragen sind. Die Aufrechnung durch den K\u00e4ufer mit Gegenanspr\u00fcchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers sind unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt; dies gilt nicht f\u00fcr Gegenanspr\u00fcche aus demselben Vertragsverh\u00e4ltnis. Die Regelungen zur Aufrechnung und zum Zur\u00fcckbehaltungsrecht gelten auch bei der Geltendmachung von M\u00e4ngeln.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>3. Lieferfrist<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p><strong>3.1<\/strong>&nbsp;&nbsp;Sofern nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, beziehen sich zugesagte Lieferzeiten und Liefertermine (Lieferzeiten) auf den Zeitpunkt der Absendung oder der \u00dcbergabe zur Abholung und stellen keinesfalls ein Fixgesch\u00e4ft dar. Alle Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt ordnungsgem\u00e4\u00dfer und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Bei \u00dcberschreitung der Lieferfrist ist der K\u00e4ufer berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf hinsichtlich der noch nicht gelieferten Ware oder Menge vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. F\u00fcr weitergehende Anspr\u00fcche, insbesondere Schadensersatzanspr\u00fcche,&nbsp;&nbsp;<strong>Abschnitt 8<\/strong>&nbsp;gilt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.2&nbsp;<\/strong>&nbsp;H\u00f6here Gewalt und Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben, wie insbesondere Verf\u00fcgungen von hoher Hand, Arbeitsk\u00e4mpfe einschlie\u00dflich Streiks und rechtm\u00e4\u00dfige Aussperrungen, Energie- und Rohstoffmangel, Verkehrsst\u00f6rungen oder unvermeidbare Betriebsst\u00f6rungen, befreien uns f\u00fcr die Dauer der St\u00f6rung und im Umfang ihrer Wirkung von unserer Lieferpflicht. Wird die St\u00f6rung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, sind wir unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Ist die durch eine solche St\u00f6rung verz\u00f6gerte oder eingeschr\u00e4nkte Lieferung f\u00fcr den K\u00e4ufer nachweislich nicht mehr von Interesse, werden wir ihn von der Abnahmeverpflichtung entbinden, soweit uns hierdurch \u00fcber den eigenen entgangenen Gewinn hinaus keine weiteren Nachteile entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.3<\/strong>&nbsp;Die vorstehende Regelung in Absatz 2 gilt auch, wenn h\u00f6here Gewalt oder eines der in Absatz 2 genannten Ereignisse auf Seiten unserer Lieferanten eintritt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>4. Zahlungsverzug und Vorauszahlung<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>4.1 Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten.<\/p>\n\n\n\n<p>4.2 Ein vereinbartes Skonto kann nur gew\u00e4hrt werden, wenn alle \u00e4lteren f\u00e4lligen Rechnungen bezahlt sind und der K\u00e4ufer den offenen Rechnungsbetrag vollst\u00e4ndig und fristgerecht begleicht.<\/p>\n\n\n\n<p>4.3 Gem\u00e4\u00df \u00a7 286 Abs. 3 BGB kommt der K\u00e4ufer in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach F\u00e4lligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.<\/p>\n\n\n\n<p>4.4 Ger\u00e4t der K\u00e4ufer in Verzug, so werden Verzugszinsen in H\u00f6he von 8 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines dar\u00fcber hinausgehenden oder weiteren Schadens behalten wir uns vor.<\/p>\n\n\n\n<p>4.5 Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte k\u00f6nnen vom K\u00e4ufer nur ausge\u00fcbt werden, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten sind.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>5. \u00dcbertragung des Risikos<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Die Gefahr geht auf den K\u00e4ufer \u00fcber, sobald die Ware an das Transportunternehmen \u00fcbergeben worden ist oder unser Lager verlassen hat. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des K\u00e4ufers. Dies gilt auch dann, wenn wir aufgrund individueller Vereinbarungen die Kosten des Transports tragen und\/oder diesen versichern. Alle vereinbarten Lieferklauseln regeln lediglich die Kostentragung.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>6. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p><strong>6.1<\/strong>&nbsp;&nbsp;Die Ware (\"Vorbehaltsware\") bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Die Vorbehaltsware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Begleichung aller sonstigen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses f\u00e4lligen Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zwischen uns und dem K\u00e4ufer unser Eigentum. Diese Vorbehaltsware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung unserer k\u00fcnftigen Forderungen unser Eigentum. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises eine wechselm\u00e4\u00dfige Haftung f\u00fcr uns begr\u00fcndet (Scheck-Wechsel-Verfahren), so erlischt unser Eigentumsvorbehalt nicht vor Einl\u00f6sung des Wechsels durch den Bezogenen. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern, f\u00fcr den die nachfolgenden Regelungen gelten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.2&nbsp;<\/strong>&nbsp;Bei der Verarbeitung unserer Vorbehaltsware durch den K\u00e4ufer oder einen von ihm beauftragten Dritten sind wir Hersteller im Sinne von \u00a7 950 BGB und erwerben Eigentum an den entstehenden Erzeugnissen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit fremden Materialien, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache in jedem Verarbeitungsgrad im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Gesamtwert der fremden Materialien. Dasselbe gilt f\u00fcr die F\u00e4lle der Verbindung und Vermischung im Sinne der \u00a7\u00a7 947, 948 BGB. Die Regelung des \u00a7 947 Abs. 2 BGB wird abbedungen. Stattdessen gilt die oben f\u00fcr die Verarbeitung dargestellte Regelung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.3&nbsp;<\/strong>&nbsp;Eine Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung der Vorbehaltsware ist ausgeschlossen. Alle Forderungen aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Vorbehaltsware tritt der K\u00e4ufer schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an der ver\u00e4u\u00dferten Ware zur Sicherung an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an; dies gilt auch f\u00fcr einen Unternehmensverkauf. Der K\u00e4ufer ist zur Einziehung dieser Forderungen nur solange erm\u00e4chtigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegen\u00fcber ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. Die Abtretung von Forderungen ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.4&nbsp;<\/strong>&nbsp;Bei Zahlungsverzug des K\u00e4ufers von mehr als 1 Monat, Zahlungseinstellung des K\u00e4ufers, Scheck- oder Wechselprotest des K\u00e4ufers (wenn wir in irgendeiner Weise Beg\u00fcnstigter dieses Schecks oder Wechsels sind), Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsware oder Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens oder eines gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Vergleichsverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen des K\u00e4ufers erlischt das Recht des K\u00e4ufers zur Verarbeitung oder Verbindung\/Vermischung der Ware sowie das Recht zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware und das Recht zur Einziehung der Forderungen. Von den vorgenannten Ereignissen sind wir unverz\u00fcglich zu unterrichten. Das Herausgabeverlangen und die R\u00fccknahme der Vorbehaltsware stellen keinen R\u00fccktritt vom Vertrag dar.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.5&nbsp;<\/strong>&nbsp;Auf unser Verlangen hat der K\u00e4ufer uns alle erforderlichen Ausk\u00fcnfte \u00fcber den Bestand der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren und \u00fcber die an uns abgetretenen Forderungen zu geben und seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Er hat uns einen Zugriff Dritter auf diese Waren oder Forderungen unverz\u00fcglich mitzuteilen. Er hat diese Waren auf seine Kosten gegen die \u00fcblichen Risiken ausreichend zu versichern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.6&nbsp;<\/strong>&nbsp;\u00dcbersteigt der Wert der von uns gehaltenen Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen des K\u00e4ufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. Bei der Bewertung der Sicherheiten ist von dem Erl\u00f6s auszugehen, der bei einer Verwertung der Sicherheiten erzielt werden kann. Die f\u00fcr diese Bewertung erforderlichen Angaben hat uns der K\u00e4ufer auf Verlangen unverz\u00fcglich zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>7. Erstpr\u00fcfung, M\u00e4ngelr\u00fcgen, Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p><strong>7.1&nbsp;<\/strong>&nbsp;Der K\u00e4ufer oder der von ihm benannte Empf\u00e4nger hat die Ware unverz\u00fcglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor Verarbeitung, zu pr\u00fcfen. Nach Entdeckung von M\u00e4ngeln ist die Verarbeitung der mangelhaften Sache sofort einzustellen. Offensichtliche M\u00e4ngel - auch das Fehlen von Beschaffenheitsgarantien - sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware, verborgene M\u00e4ngel unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu r\u00fcgen. Unterl\u00e4sst der K\u00e4ufer die rechtzeitige und formgerechte Untersuchung oder Anzeige, so stehen ihm keine M\u00e4ngelanspr\u00fcche zu. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei uns an.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7.2&nbsp;<\/strong>&nbsp;Soweit eine Abnahme oder Erstmusterpr\u00fcfung vereinbart ist, ist die R\u00fcge von M\u00e4ngeln ausgeschlossen, die der K\u00e4ufer bei sorgf\u00e4ltiger Abnahme oder Erstmusterpr\u00fcfung h\u00e4tte feststellen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7.3&nbsp;<\/strong>&nbsp;Bei berechtigten M\u00e4ngelr\u00fcgen sind wir nach unserer Wahl zur Nacherf\u00fcllung durch Lieferung einer mangelfreien Ersatzware oder durch Beseitigung des Mangels verpflichtet, wobei die beanstandeten Teile in unser Eigentum \u00fcbergehen. Wir sind berechtigt, die Nacherf\u00fcllung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7.4&nbsp;<\/strong>&nbsp;Kommen wir der Verpflichtung zur Nacherf\u00fcllung nicht nach, kann der K\u00e4ufer nach seiner Wahl vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Preis mindern, nachdem er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, es sei denn, dies ist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich. Im Falle des R\u00fccktritts haftet der K\u00e4ufer f\u00fcr Verschlechterung, Untergang und Nutzungsausfall nicht nur f\u00fcr die \u00fcbliche Sorgfalt, sondern auch f\u00fcr jedes Verschulden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7.5&nbsp;<\/strong>&nbsp;Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers wegen oder im Zusammenhang mit M\u00e4ngeln oder Mangelfolgesch\u00e4den, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nur nach Ma\u00dfgabe der Regelungen in Ziffer 8. Auch in diesem Fall haften wir nur f\u00fcr den typischen und vorhersehbaren Schaden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7.6&nbsp;<\/strong>&nbsp;Unsere M\u00e4ngelhaftung entf\u00e4llt, wenn keine M\u00e4ngel an der von uns gelieferten Ware vorliegen, d.h. insbesondere, wenn M\u00e4ngel auf unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, nat\u00fcrliche Abnutzung oder Eingriffe des K\u00e4ufers oder Dritter in den Liefergegenstand zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7.7&nbsp;<\/strong>&nbsp;M\u00e4ngelhaftungsanspr\u00fcche gegen uns verj\u00e4hren sp\u00e4testens 12 Monate nach Ablieferung der Ware bzw. Abnahme, mit Ausnahme der in Ziffer 9.7 geregelten F\u00e4lle.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7.8&nbsp;<\/strong>&nbsp;Ist der Endverbraucher der Ware ein Verbraucher, gelten f\u00fcr die Verj\u00e4hrung eines etwaigen R\u00fcckgriffsanspruchs des K\u00e4ufers gegen uns die gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>8. Ausschluss und Begrenzung unserer Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den und Aufwendungsersatz<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p><strong>8.1&nbsp;<\/strong>&nbsp;F\u00fcr alle gegen uns gerichteten Schadens- und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche wegen Pflichtverletzungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, haften wir im Falle leichter Fahrl\u00e4ssigkeit nur bei einer den Vertragszweck gef\u00e4hrdenden Verletzung wesentlicher Pflichten. Im \u00dcbrigen ist unsere Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.2<\/strong>&nbsp;&nbsp;In den F\u00e4llen der Haftung nach Ziffer 8.1 und der verschuldensunabh\u00e4ngigen Haftung haften wir nur f\u00fcr den typischen und vorhersehbaren Schaden. Die Geltendmachung vergeblicher Aufwendungen durch den K\u00e4ufer ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.3&nbsp;<\/strong>&nbsp;Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haften wir f\u00fcr Verz\u00f6gerungssch\u00e4den nur bis zur H\u00f6he von 5% des Nettoauftragswertes.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.4&nbsp;<\/strong>&nbsp;Die Entscheidung \u00fcber die Verwendung der von uns gelieferten Waren oder sonstigen Leistungen obliegt dem K\u00e4ufer. Eine anwendungstechnische Beratung ist in jedem Fall unverbindlich, es sei denn, wir haben die konkreten Eigenschaften und die Eignung der Produkte f\u00fcr einen vertraglich vorausgesetzten Zweck schriftlich best\u00e4tigt. F\u00fcr eine erteilte oder unterlassene Beratung, die sich nicht auf die Beschaffenheit und Verwendbarkeit des gelieferten Produktes bezieht, haften wir ebenfalls nur nach Ma\u00dfgabe von Ziffer 8.1.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.5&nbsp;<\/strong>&nbsp;Der Haftungsausschluss gem\u00e4\u00df Ziffer 8.1 - 8.4 gilt in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.6&nbsp;<\/strong>&nbsp;Alle Schadens- und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche gegen uns verj\u00e4hren 12 Monate nach Ablieferung der Ware, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrl\u00e4ssiger Unkenntnis der anspruchsbegr\u00fcndenden Umst\u00e4nde oder der Person des Ersatzpflichtigen. Dies gilt nicht in F\u00e4llen des Vorsatzes und in den in Ziffer 8.7 genannten F\u00e4llen. Die Bestimmungen der Ziffern 8.1 - 8.6 und Ziffer 7.7 gelten nicht bei verschuldensunabh\u00e4ngiger Haftung, wenn eine Haftung f\u00fcr die Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit besteht, wenn eine Beschaffenheitsgarantie \u00fcbernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>9. Ausfuhrkontrolle<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p><strong>9.1&nbsp;<\/strong>&nbsp;Grunds\u00e4tze<\/p>\n\n\n\n<p>Wir weisen den K\u00e4ufer darauf hin, dass f\u00fcr die Verbringung\/Ausfuhr von G\u00fctern (Waren, Software, Technologie) sowie f\u00fcr die Erbringung von Dienstleistungen (z.B. Montage, Wartung, Instandhaltung, Reparaturen, Einweisung\/Schulung, etc.) mit grenz\u00fcberschreitendem Bezug zur Erf\u00fcllung der vertraglichen Verpflichtung europ\u00e4isches und deutsches Au\u00dfenwirtschaftsrecht Anwendung findet und dass einzelne Lieferungen und technische Leistungen Exportkontrollbeschr\u00e4nkungen und -verboten unterliegen k\u00f6nnen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr sogenannte R\u00fcstungsg\u00fcter und Dual-Use-G\u00fcter. Ma\u00dfgebliche Rechtsvorschriften sind die Verordnung (EG) Nr. 428\/2009 (EG-Dual-Use-Verordnung) und deren Anh\u00e4nge, das Au\u00dfenwirtschaftsgesetz (AWG), die Au\u00dfenwirtschaftsverordnung (AWV) und deren Anhang (Teil I, Abschnitt A und B der deutschen Ausfuhrliste), in den jeweils g\u00fcltigen Fassungen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus gibt es europ\u00e4ische und nationale Embargovorschriften gegen bestimmte L\u00e4nder und Personen, Unternehmen und Organisationen, die die Lieferung, Bereitstellung, Weitergabe, Ausfuhr oder den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen verbieten oder von einer Genehmigung abh\u00e4ngig machen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der K\u00e4ufer nimmt zur Kenntnis, dass die vorgenannten gesetzlichen Regelungen st\u00e4ndigen \u00c4nderungen und Anpassungen unterliegen und in ihrer jeweils g\u00fcltigen Fassung auf den Vertrag anzuwenden sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, die europ\u00e4ischen und deutschen Exportkontrollvorschriften und Embargobestimmungen anzuerkennen und einzuhalten, insbesondere wenn der K\u00e4ufer von einer Wiederausfuhrpflicht einer uns erteilten Genehmigung der Exportkontrollbeh\u00f6rde betroffen ist. \u00dcber eine entsprechende Auflage werden wir den K\u00e4ufer sp\u00e4testens vor der Verbringung\/Ausfuhr informieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Der K\u00e4ufer verpflichtet sich ferner, die gelieferte Ware weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen, Institutionen, Organisationen oder an L\u00e4nder zu verkaufen, zu exportieren, zu reexportieren, zu liefern, weiterzugeben oder anderweitig zur Verf\u00fcgung zu stellen, es sei denn, dies verst\u00f6\u00dft gegen europ\u00e4ische oder deutsche Export- oder Embargobestimmungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen geeignete und vollst\u00e4ndige Informationen \u00fcber den Endverbleib der zu liefernden G\u00fcter oder Leistungen zu erteilen, insbesondere sogenannte Endverbleibsdokumente (EUCs) auszustellen und uns im Original zuzusenden, um den End- und Verwendungszweck der zu liefernden G\u00fcter oder Leistungen feststellen und gegen\u00fcber der zust\u00e4ndigen Exportkontrollbeh\u00f6rde nachweisen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>9.2&nbsp;<\/strong>&nbsp;R\u00fccktritt, Entsch\u00e4digung durch uns<\/h4>\n\n\n\n<p>Werden erforderliche Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigungen oder sonstige au\u00dfenwirtschaftsrechtliche Genehmigungen oder Freigaben von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden nicht oder nicht rechtzeitig erteilt oder bestehen sonstige zoll-, au\u00dfenwirtschafts- und embargorechtliche Hindernisse, die wir als Exporteur oder Verlader oder unser Vorlieferant zu beachten haben, sind wir in Erg\u00e4nzung zu Ziffer 3 berechtigt, vom Vertrag oder von der einzelnen Liefer- oder Leistungsverpflichtung zur\u00fcckzutreten, wenn die Bestimmungen der Vertragserf\u00fcllung oder Lieferung zuwiderlaufen. Dies gilt auch, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung oder Leistungserbringung sowie bei der Geltendmachung von Gew\u00e4hrleistungsrechten - z. B. aufgrund einer \u00c4nderung der Rechtslage - entsprechende exportkontroll- und embargobedingte Hindernisse bestehen und die Durchf\u00fchrung der Lieferung oder Leistung vor\u00fcbergehend oder dauerhaft unm\u00f6glich machen, weil erforderliche Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigungen oder sonstige au\u00dfenwirtschaftsrechtliche Genehmigungen oder Freigaben von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden nicht erteilt oder widerrufen werden oder sonstige rechtliche Hindernisse wegen der Einhaltung von Zoll-, Au\u00dfenwirtschafts- und Embargovorschriften der Vertragserf\u00fcllung oder der Lieferung oder Leistung entgegenstehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Abschnitt 8<\/strong>&nbsp;gilt f\u00fcr etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers aus diesem Grund.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>9.3&nbsp;<\/strong>&nbsp;Lieferzeiten<\/h4>\n\n\n\n<p>Die Einhaltung von Lieferfristen kann die Freigabe oder Erteilung von Ausfuhr- oder Verbringungsgenehmigungen oder sonstigen Au\u00dfenwirtschaftsgenehmigungen durch die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden voraussetzen. Werden wir durch die Dauer der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Durchf\u00fchrung eines zoll- oder au\u00dfenwirtschaftsrechtlichen Antrags-, Genehmigungs- oder Pr\u00fcfungsverfahrens an der rechtzeitigen Lieferung gehindert, so verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist angemessen um die Dauer der durch dieses beh\u00f6rdliche Verfahren verursachten Verz\u00f6gerung. Die Regelungen in Ziffer 3 bleiben hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>9.4&nbsp;<\/strong>&nbsp;Ersatz des Schadens durch den K\u00e4ufer<\/h4>\n\n\n\n<p>Der K\u00e4ufer haftet uns in vollem Umfang f\u00fcr Sch\u00e4den und Aufwendungen, die uns durch die schuldhafte Nichteinhaltung von europ\u00e4ischen und\/oder deutschen Ausfuhr- oder Embargobestimmungen durch den K\u00e4ufer entstehen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>10. Eigentumsrechte<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p><strong>10.1<\/strong>&nbsp;&nbsp;Wird die Ware nach den Angaben des K\u00e4ufers gefertigt und werden dadurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt uns der K\u00e4ufer von allen Anspr\u00fcchen Dritter wegen der Schutzrechtsverletzung frei.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10.2&nbsp;<\/strong>&nbsp;Verst\u00f6\u00dft der K\u00e4ufer gegen den Vertrag, so hindern seine Schutzrechte uns nicht daran, die Ware vertragsgem\u00e4\u00df zu nutzen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>11. Datenschutz, Schufa-Klausel<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p><strong>11.2&nbsp;<\/strong>&nbsp;Die personenbezogenen Daten des K\u00e4ufers werden unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet und gespeichert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11.3&nbsp;<\/strong>&nbsp;Wir behalten uns vor, bei der f\u00fcr den Wohnsitz des K\u00e4ufers zust\u00e4ndigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft f\u00fcr allgemeine Kreditsicherung) oder einer anderen Wirtschaftsauskunftei eine Auskunft zum Zwecke der Kreditpr\u00fcfung einzuholen. Wir behalten uns ferner vor, Zahlungserfahrungen an Wirtschaftsauskunfteien nach den Vorschriften des BDSG zu melden.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>12. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand und Recht<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p><strong>12.1&nbsp;<\/strong>&nbsp;Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung ist der Ort des Unternehmens oder Lagers, von dem aus die Lieferung erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12.2&nbsp;<\/strong>&nbsp;Gerichtsstand ist Hamburg. Wir sind jedoch auch berechtigt, den K\u00e4ufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12.3&nbsp;<\/strong>&nbsp;Das Vertragsverh\u00e4ltnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland nach dem UK-Kaufrecht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12.4&nbsp;<\/strong>&nbsp;Hat der K\u00e4ufer seinen Sitz au\u00dferhalb Deutschlands, gilt das CISG (\"UN-Kaufrecht\") mit den folgenden Sonderregelungen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Vertrags\u00e4nderungen oder -aufhebungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr Vereinbarungen \u00fcber die Aufhebung dieser Schriftformvereinbarung.<\/li>\n\n\n\n<li>Bei Lieferung vertragswidriger Ware ist der K\u00e4ufer nur dann zur R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages oder zur Ersatzlieferung berechtigt, wenn Schadensersatzanspr\u00fcche gegen uns ausgeschlossen sind oder es dem K\u00e4ufer unzumutbar ist, die vertragswidrige Ware zu verwerten und den restlichen Schaden geltend zu machen. In diesen F\u00e4llen sind wir zun\u00e4chst zur Beseitigung des Mangels berechtigt. Schl\u00e4gt die Nachbesserung fehl und\/oder f\u00fchrt sie zu einer unzumutbaren Verz\u00f6gerung, so ist der K\u00e4ufer nach seiner Wahl berechtigt, die R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages zu erkl\u00e4ren oder eine Ersatzlieferung zu verlangen. Dazu ist er auch berechtigt, wenn die Beseitigung des Mangels eine unzumutbare H\u00e4rte darstellt oder Ungewissheit \u00fcber die Erstattung der dem K\u00e4ufer entstandenen Kosten besteht.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>12.5&nbsp;<\/strong>&nbsp;F\u00fcr die Auslegung vereinbarter Lieferklauseln gelten die INCOTERMS in ihrer jeweils neuesten Fassung (derzeit Incoterms\u00ae 2010), unbeschadet der in Ziffer 5 getroffenen Regelung zum Gefahr\u00fcbergang.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>13. Teilweise Unwirksamkeit<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Sind einzelne Vertragsbedingungen unwirksam, bleiben die \u00fcbrigen Bestimmungen voll wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt ohne weiteres eine Regelung, die dem am n\u00e4chsten kommt, was nach Sinn und Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich gewollt war.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>14. Vorrangige deutsche Fassung<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind nach dem deutschen Rechtsverst\u00e4ndnis auszulegen. Weicht die rechtliche Bedeutung einer \u00dcbersetzung von der deutschen rechtlichen Bedeutung ab, so hat die deutsche Bedeutung Vorrang.<br>&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>biolla chemicals GmbH<br>Alte Holstenstr. 23<\/p>\n\n\n\n<p>21031 Hamburg<\/p>\n\n\n\n<p>Tel: +49 40 67 555 155<\/p>\n\n\n\n<p>Fax. +49 40 67 555 155<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"mailto:info@biolla.de\">info@biolla.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>biolla.de<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Validity and conclusion of contract These terms and conditions of sale apply exclusively to the entire business relationship between the buyer and us. Purchasing conditions and other terms and conditions of the buyer are hereby contradicted. 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